Retoure

Gewährleistung

Was ist Garantie, was ist Gewährleistung?

1. Garantie:

Dies ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, Inhalt und Umfang richten sich ausschließlich nach dem Garantieversprechen. Es besteht keinerlei rechtlicher Anspruch auf eine solche Leistung!

2. Gewährleistung:

Diese betrifft Mängel die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Produktes bestanden haben. Hier gilt die gesetzliche Frist von 24 Monaten. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist gilt für Endverbraucher (bitte Punkt 3 beachten) der Grundsatz der Beweislastumkehr, d. h. es wird angenommen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden war und es muss eine Nacherfüllung seitens des Lieferanten erfolgen. Nach Ablauf dieser 6 Monate muss vom Abnehmer nachgewiesen werden, dass der Fehler bereits zum Übergabezeitpunkt bestanden hat. Ist dies möglich, gilt auch hier die Nacherfüllungspflicht des Lieferanten. Bei Defekten hervorgerufen durch Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, Fremdeingriffen und Bedienungsfehlern erlischt der Gewährleistungsanspruch. Eine Reparatur oder Austausch verlängert nicht die Gewährleistungsfrist, maßgeblich ist hierfür das ursprüngliche Kaufdatum.

3. Kulanz

Bei der WORTMANN AG wird der Kundenservice groß geschrieben, daher versucht unser RMA-Team natürlich alles, um auch über den gesetzlichen bzw. vertraglichen Rahmen hinaus Kulanzlösungen zu finden. Dies sind allerdings rein freiwillige Leistungen. Daraus können keine weitergehenden Rechte hergeleitet werden. Das gilt auch, wenn sie bereits einmal gewährt wurden. Unter Kulanz fällt z.B. auch, dass wir das Gewährleistungsgesetz bezüglich der Untersuchungs- und Rügepflicht flexibel auslegen. Streng genommen könnten wir nämlich wie folgt handeln: Der Gesetzgeber sieht für Geschäfte zwischen Kaufleuten gem. §377 HGB eine Untersuchungs- und Rügepflicht vor. Diese besagt, dass alle Mängel innerhalb einer Woche dem Lieferanten schriftlich anzuzeigen sind. Verborgene Fehler müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. In beiden Fällen führt eine verspätete Meldung zum Verlust der Gewährleistungsansprüche, auch wenn die Gewährleistungsfrist von 24 Monaten noch nicht abgelaufen ist.

Fallbeispiele

Sie haben mit Rechnung vom 01.09.2011 eine Hersteller X Festplatte erworben.

Fall A
Am 01.11.2011 weist die Festplatte einen Defekt auf und wird zwecks Reparatur eingeschickt. Steht nach der Eingangskontrolle fest, dass dieser Fehler nicht durch unsachgemäße Behandlung, wie z. B. mechanische Beschädigung hervorgerufen wurde, ist laut dem Gewährleistungsrecht davon auszugehen, dass dieser Defekt schon bei der Auslieferung vorhanden war und der Lieferant muss nachbessern.

Fall B
Am 01.06.2012 weist die Festplatte einen Defekt auf und wird zwecks Reparatur eingeschickt. Da der Kauf in diesem Fall mehr als 6 Monate zurück liegt, müsste der Käufer hinsichtlich der Gewährleistungsrichtlinien beweisen, dass der Fehler schon zum Kaufzeitpunkt bestand. Die Firma Hersteller X gewährt eine Herstellergarantie von 12 Monaten. Dies bedeutet, dass, selbst wenn vom Kunden dieser Beweis nicht angetreten werden kann, grundsätzlich eine Nachbesserung im Rahmen der Herstellergarantie möglich ist. Voraussetzung ist aber auch hier, dass die Hersteller X-Garantie-Richtlinien hinsichtlich unsachgemäßer Behandlung, wie z. B. mechanischer Beschädigung, nicht verletzt wurden. Die Feststellung der Garantiefähigkeit liegt hier ausschließlich beim autorisierten Lieferanten. Wichtig: Nachbesserung bzw. Austausch verlängern weder die Herstellergarantie, noch die Gewährleistungsfrist des Lieferanten.

Fall C
Die Festplatte ist nach 14 Monaten defekt. Da die Herstellergarantie abgelaufen ist, muss nun vom Kunden nachgewiesen werden, dass der Defekt bereits beim Kauf bestand. Kann er dies nicht, bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten. Man muss an dieser Stelle betonen, dass in der Praxis ein solcher Nachweis wohl schwer zu erbringen sein wird, würde es doch bedeuten, dass die Festplatte -trotz defekt- ca. 14 Monate problemlos lief. Es ist somit davon ausgehen, dass kein Anspruch auf Nachbesserung besteht.

Rückgabe nicht defekter Ware

Grundsätzlich besteht unter Kaufleuten kein Rückgaberecht für auftragsgemäß gelieferte und nicht defekte Ware. Eine Rückgabe ist in diesen Fällen lediglich im Wege einer Kulanzregelung möglich. Hierfür können Sie in Einzelfällen die Rücknahme von Waren innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum bei der Serviceabteilung unter Angabe der Rechnungs-, Lieferschein- oder Auftragsnummer per Email (retoure@wortmann.de) beantragen.

Folgende Produkte sind bei Falschbestellung grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen:

  • Alle Produkte mit einem Nettoverkaufspreis unter EUR 20,-
  • Speziell für Sie bestellte oder konfigurierte Ware (z. B. BTO)
  • Streckenbestellungen
  • Vom Hersteller abgekündigte Ware
  • Entsiegelte Software
  • Sämtliche Verbrauchsmaterialien
  • Als E-Artikel gekennzeichnete Waren
  • Von Rückgabe ausdrücklich ausgeschlossene Ware

Diese Auflistung kann von der Wortmann AG jederzeit geändert oder ergänzt werden.

Für die Rücknahme nicht defekter Ware erheben wir, im Falle der Genehmigung, eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes, mindestens jedoch 20 € je Position. Auftragsbezogen bestellte Artikel (Sonderartikel) sind in jedem Fall von der Rücknahme ausgeschlossen. Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Rücknahmeanfrage sicherzustellen, bestätigen Sie uns bitte bei Ihrer Anfrage die folgenden Eigenschaften der Ware:

  • Die Ware ist originalverpackt
  • Die Ware ist unbeschädigt
  • Die Ware enthält das komplette Zubehör

Nach positiver Entscheidung über Ihre Rücknahmeanfrage erhalten Sie eine Information sowie weitere Hinweise zum Rückversand der Ware. Bitte beachten Sie, dass Ware, die ohne Freigabe oder überzählig an uns retourniert wird, ohne weitere Bearbeitung kostenpflichtig an Sie zurückgesendet wird. Nach Erhalt und Prüfung der Ware erhalten Sie eine Gutschrift für die Ware abzgl. der o. g. Bearbeitungsgebühren.

Tipp: Senden Sie die Ware in einem Umkarton zurück, dadurch werden Beschädigungen, Verklebungen und Beschriftungen der Originalverpackung vermieden.

Servicebedingungen

• Allgemeine Gewährleistungsbedingungen

  1. Die WORTMANN AG haftet im Rahmen der gesetzlichen Mängelansprüche für die Dauer der gesetzlichen Fristen gerechnet ab Übergabe der Ware an den Kunden für Mängel, die bei Auslieferung der Ware an den Kunden vorhanden sind. Bei Verkauf von Gebrauchtware oder RMA-Ware gilt die im Artikeltext genannte Garantiefrist. Weitergehende Garantie- oder Gewährleistungsansprüche sind hierfür ausgeschlossen. Die von der WORTMANN AG gelieferte Ware ist in ihrer Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferungszeitpunkt üblich ist, mangelfrei. Geringfügige Abweichungen vom Kaufgegenstand bezüglich Qualität, Farbe, Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind. Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

  2. Für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die WORTMANN AG keine Haftung, auch wenn bei Vertragsvereinbarungen über Verwendungsmöglichkeiten der Ware durch die WORTMANN AG beraten wurde. Die WORTMANN AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen, und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die Sachmängelhaftung entfällt, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.

  3. Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl der WORTMANN AG Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Gutschrifterteilung. Die Gewährleistungsverpflichtung für mangelhafte oder vom vereinbarten Kaufgegenstand abweichende Ware der WORTMANN AG beschränkt sich im Übrigen auf die Nachbesserung oder aber auf die Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes. In dem Fall, dass die WORTMANN AG zunächst die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung gewählt hat, gilt im Übrigen folgendes: Ist die WORTMANN AG zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt die WORTMANN AG die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

  4. Liefert die WORTMANN AG zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt (siehe Tabelle zur Erstellung einer Zeitwertgutschrift).

  5. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernimmt die WORTMANN AG nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Der Aufwendungsersatz beschränkt sich auf maximal 2 % des ursprünglichen Warenwertes.

  6. Den Kunden trifft hinsichtlich der empfangenen Ware eine von ihm unverzüglich nach dem Eintreffen der Ware durchzuführende Untersuchungspflicht auf etwaige Mängel, auf ihre Beschaffenheit und auf das etwaige Vorhandensein ggf. zugesicherter Eigenschaften im handelsüblichen Umfang. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung der WORTMANN AG schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht innerhalb von 7 Kalendertagen seit Lieferdatum, so gilt die Ware als genehmigt. Veräußert oder verarbeitet der Kunde die Ware weiter, so erkennt er die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit der Lieferung an. Folglich ist eine Gewährleistung für bereits verarbeitete oder nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist weiter veräußerte Ware hinsichtlich der bei ordnungsgemäßer Untersuchung feststellbaren Mängel ausgeschlossen.

  7. Die Warenrücklieferung wegen mangelhafter oder sonstiger nicht vertragsgemäßer Lieferung ist mit der WORTMANN AG abzustimmen und nur unter konkreter Bezugnahme auf die jeweilige Lieferschein-/Rechnungsnummer zulässig. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs bis zum Eingang der zurückgelieferten Ware bei der WORTMANN AG trägt der Kunde.
    Für unverlangt mitgeschicktes Zubehör kann keine Haftung übernommen werden.

  8. Der Verschleiß der Ware ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsachgemäße Behandlung und vom Kunden verursachte Aufstellungsfehler und Reinigungsarbeiten. Für die Instandsetzung der aufgrund dieser durch den Kunden verursachter Mangelhaftigkeit der Ware berechnet die WORTMANN AG ihre Leistungen nach den jeweils gültigen Preisen. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Ware, und zwar nur bis zum Ablauf der für diese geltende Verjährungsfrist.

  9. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Ware aus dem Kaufvertrag Sachmängelansprüche geltend machen.

  10. Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von der WORTMANN AG berechnet.

  11. Garantieleistungen betreffen ausschließlich den Hersteller von Waren und sind diesem gegenüber geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche gegen die WORTMANN AG stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

  12. Es gelten die jeweils aktuellen RMA-Abwicklungsrichtlinien und Garantiebedingungen der WORTMANN AG.

• Bring-In-Service für TERRA-Systeme

Der Bring-In-Service beinhaltet die Instandsetzung mangelhafter Geräte in unserer Werkstatt. Sie beschränkt sich ausschließlich auf einen technischen Defekt systemrelevanten Hardwarekomponenten und nicht auf einen evtl. Verschleiß durch starke Beanspruchung oder Schäden durch unsachgemäße Handhabung.
Der Auftraggeber sendet das mangelhafte Gerät zur WORTMANN AG ein. Die Kosten und das Risiko für den Transport gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten für die Instandsetzung, Ersatzteile, sowie für den Rücktransport zum Auftraggeber trägt die WORTMANN AG.

Die WORTMANN AG behält sich vor auch Komponenten zu verwenden, die „refurbished“ sind.

Lieferungen per Kurier, sowie Samstags-, Sonntags-, und Feiertagszustellung sind nicht Bestand dieser Vereinbarung. Mehrkosten hierfür sind vom Fachhandelspartner zu tragen.

• Komponenten Garantieaustausch
Bring-In & Return

Der Auftraggeber sendet die defekten Komponenten zu WORTMANN ein. Die Kosten und das Risiko für den Transport gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten für die Ersatzteile, sowie für den Rücktransport zum Auftraggeber trägt WORTMANN.

• Vor-Ort-Service

Die Reparatur von nachgewiesenen Defekten erfolgt direkt am Standort des Geräts. Die Leistung erfordert eine Buchung des TERRA Vor-Ort-Service für das jeweilige Gerät. Sie wird von einem autorisierten Servicepartner der WORTMANN AG durchgeführt, der von der WORTMANN AG für die jeweilige Reparatur beauftragt wird. Die Kosten für Anfahrt, Ersatzteile und die Reparaturleistung selbst trägt die WORTMANN AG.

Der TERRA Vor-Ort-Service ist in der Regel bis zu 5 Jahre erhältlich. Die Reaktionszeit beträgt in der Regel 24 Stunden, für Serversysteme sind auch kürzere Reaktionszeiten und ein 24/7 Service erhältlich. Weitere Informationen zum Leistungsumfang erhalten Sie auf den Garantiekarten.

Die Garantiekarten stehen auf den Webseiten der WORTMANN AG für Partner und Endkunden zur Verfügung.

• Ersatzteil-Vorabaustausch für TERRA-Systeme mit Bring-In-Garantie

Im Rahmen der Bring-In-Garantie für TERRA Systeme können dem Fachhandelspartner nach Rücksprache auf Kulanz die benötigten Ersatzteile im Vorabtausch zur Verfügung gestellt werden.

Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines Vorabaustausches. Die WORTMANN AG behält sich vor auch Komponenten zu verwenden, die „refurbished“ sind.

Lieferungen per Kurier, sowie Samstags-, Sonntags-, und Feiertagszustellung sind nicht Bestand dieser Vereinbarung. Mehrkosten hierfür sind vom Fachhandelspartner zu tragen.

Der Fachhandelspartner führt die erforderlichen Reparaturmaßnahmen des defekten Gerätes sowie den Rückversand (innerhalb von 10 Werktagen nach Eintreffen des Ersatzteils beim Kunden und in Original- oder ausreichender Verpackung inkl. Zubehör) auf eigene Kosten durch.

Der Voraustausch ist nur bei einem technischen Defekt von systemrelevanten Hardwarekomponenten und nicht bei einer evtl. Abnutzung bei starker Beanspruchung möglich.
Verschleißteile wie Akkus, Batterien, klemmende Schalter oder vom Kunden später gekaufte und eingebaute Komponenten sowie Blenden, Gehäuseteile usw. und die unten genannten Garantieausschlüsse sind nicht Bestandteil dieser Leistung.
Bitte beachten Sie, das Schäden infolge unsachgemäßer Benutzung, mechanisch beschädigte Komponenten wie verbogene Pins bei Card-Readern, verbogene Pins auf den CPU Sockeln von Mainboards, etc., Transportschäden, Fehler, die durch fehlerhafte Software, unsachgemäße Handhabung von Software, Fremdkomponenten, Systemveränderungen, Überspannung und höhere
Gewalt zurückzuführen sind, nicht reguliert werden.

• Pickup-Service

Der TERRA Pick-Up Service beinhaltet die kostenlose Abholung des Geräts, die Reparatur und die kostenlose Neuzustellung. Das Risiko für den Transport trägt die WORTMANN AG. Transportschäden aufgrund mangelnder Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.

• Kostenvoranschlag

Bei Problemen, die außerhalb der Gewährleistung- oder Garantieabwicklung liegen, erhält der Auftraggeber von WORTMANN einen Kostenvoranschlag für alle Aufwendungen zur Problembeseitigung. Bei Ablehnung des Kostenvoranschlages entstehen in der Regel Kosten von 19 Euro netto.

• Bearbeitungsdauer

TERRA-Systeme: in der Regel 5 Werktage nach Wareneingang.
Komponenten aus TERRA-Systemen: in der Regel 5 Werktage nach Wareneingang.
Sonstige Artikel: in der Regel max. 15 Werktage nach Wareneingang.

• Bearbeitungspauschale

Wird bei dem eingesendeten Gerät oder der eingesendeten Komponenten kein Fehler festgestellt, wird dem Vertragspartner eine Bearbeitungspauschale von 25 Euro netto in Rechnung gestellt.

• Teststellung

Bitte fügen Sie bei Rücksendungen aus Teststellung immer den ausgefüllten Testbericht bei. Ohne diesen verlängert sich die Bearbeitungszeit erheblich.

• Datensicherung

Ist zur Fehleranalyse oder auf Grund des Datenschutzes eine Neuinstallation notwendig, wird diese ohne weitere Rücksprache durchgeführt. Vorhandene Daten auf Datenträgern gehen dabei verloren. Für nicht erfolgte Datensicherung und Datenverlust, die sich in Folge einer Instandsetzung ergeben, übernimmt die WORTMANN AG keine Haftung. Die Wiederherstellung der Software in den Auslieferungszustand ist kostenfrei. Eine Datenrückgewinnung (soweit technisch möglich) wird mit 80 Euro netto berechnet. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit der ausgeführten Datenrückgewinnung sind jedoch ausgeschlossen.

• Verbrauchsmaterialien

Aufgrund Garantievorgaben unserer Lieferanten ist es erforderlich, dass reklamierte Druckköpfe und Bildtrommeleinheiten immer mit einem Testausdruck (woraus der Fehler eindeutig ersichtlich ist) und, wenn möglich, mit der Geräte-Fehler/Statusmeldung zur Garantiebearbeitung zur WORTMANN AG gesandt wird. Sollten diese Informationen fehlen, ist mit einer deutlich verlängerten Bearbeitungsdauer zu rechnen.

• Garantieausschlüsse

Verschleißteile wie Lüfter, Mainboard-Batterien, Akkus, etc. sind aus der Garantie ausgeschlossen. Ein Gewährleistungsanspruch auf Verschleißteile besteht nur bei vorliegenden Fabrikationsfehlern. Gründe für den Ausschluss:

  • Unsachgemäßer Behandlung, Bedienung oder Pflege sowie Transportschäden oder sonstige mechanische Einwirkungen, Funktionsstörungen aufgrund fehlerhafter Installationen oder Computerviren. Nichtbeachtung der Hinweise im Benutzerhandbuch.
  • Feuer, Blitzschlag, Flüssigkeiten etc.
  • Geräte, deren Seriennummern entfernt, verändert oder verfälscht worden sind
  • Geräte, die nicht von WORTMANN oder dessen Vertragspartnern ausgeliefert worden sind
  • Geräte, deren technische und/oder mechanische Eigenschaften wissentlich verändert worden sind
  • Geräte, an denen nachträgliche Änderungen im Rahmen der Hardwarekonfiguration vorgenommen wurden
  • Geräte, die wegen fehlender Wartung verschmutzt sind.
  • Geräte, die nicht bestimmungsgemäß eingesetzt worden sind

• Einzelkomponenten

Für Produkte, die weder von der WORTMANN AG hergestellt noch gekennzeichnet sind, gelten ausschließlich die Garantiebedingungen der Hersteller.